Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Oberes Niddatal/Forellenteiche“ liegt im Hohen Vogelsberg auf einer Höhe von bis zu 715 Metern und erstreckt sich entlang der Nidda in einem überregional bedeutsamen Biotop-Komplex. Im östlichen Teil des Naturschutzgebietes, im Bereich der drei „Forellenteiche“, durchfließt die Nidda ein Grünlandareal. In einem Mosaik verschiedener Standortbedingungen von wechselfeucht bis nass-sumpfig, gedeiht eine große Vielfalt sehr wertvoller und besonders schützenswerter Pflanzengesellschaften, wie seltene, artenreiche Borstgrasrasen, Feucht-, Trollblumen- und Goldhaferwiesen sowie besondere Seggen-Gesellschaften. Im Westen schließen an das Grünlandmosaik naturnahe und abwechslungsreiche Waldgesellschaften mit wertvollem Totholzanteil an. An den Hängen des „Oberen Niddatals“ gedeihen feuchte Ahorn-Eschen-, Erlen- und Buchenmischwälder sowie ein Berg-Ahorn- Blockschuttwald, in dessen Bereich das Vogelsberg-typische Basaltgestein an der Oberfläche zu großen Basaltblöcken verwitterte. Die Verknüpfung der Wald- und Grünlandbiotope mit dem Fließgewässer Nidda sowie den Forellenteichen und kleineren Tümpeln macht das Gebiet zu einem einzigartigen, abwechslungsreichen Lebensraum für zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen, welche hier all ihre Lebensraumansprüche erfüllt finden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 1,45km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4e64bb3e-3778-4c10-a418-3c6d3bc6d5ed |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde unangeleint oder an mehr als 8 m langen Leinen laufen zu lassen ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Oberes Niddatal / Forellenteiche § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.