Oberes Lenninger Tal mit Seitentälern

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.

Insbesondere ist verboten: im Bereich der Heiden außerhalb von Wegen sowie im Bereich der Wälder außerhalb von mindestens zwei Meter breiten Wegen mit dem Rad zu fahren; durch behördliche Anordnung und entsprechende Beschilderung verfügte, weitergehende Verbote des Radfahrens sind zu beachten

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Ausnahme Fahrzeuge die der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen;

Bergaktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Klettern ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

nur auf eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

es ist verboten die Hunde im Bereich der Wälder oder Heiden unangeleint laufen zu lassen;

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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