Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Esslingen, Reutlingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000070 |
| Fläche | 6,03km² |
| Gründungsjahr | 1987 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0fbe0c75-350f-4102-8c5f-6f5e67246458 |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: im Bereich der Heiden außerhalb von Wegen sowie im Bereich der Wälder außerhalb von mindestens zwei Meter breiten Wegen mit dem Rad zu fahren; durch behördliche Anordnung und entsprechende Beschilderung verfügte, weitergehende Verbote des Radfahrens sind zu beachten
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Ausnahme Fahrzeuge die der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen;
Klettern ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
nur auf eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
es ist verboten die Hunde im Bereich der Wälder oder Heiden unangeleint laufen zu lassen;
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.