Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Oberes Hirtenbachtal in Rheinland-Pfalz bewahrt das natürliche Bachtal. Es schützt vielfältige Lebensräume und charakteristische Pflanzen entlang des Hirtenbachs für das besondere Ökosystem.
Das Naturschutzgebiet Oberes Hirtenbachtal in Rheinland-Pfalz dient dem Schutz einer ursprünglichen Bachtallandschaft. Ein zentraler Schutzzweck ist die Bewahrung des naturnahen Verlaufs des Hirtenbachs, welcher für die Wasserqualität und die besonderen aquatischen Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung ist. Das Gebiet schützt zudem die vielfältigen Uferbereiche mit ihren charakteristischen Pflanzengesellschaften und bietet unzähligen Tierarten, von Insekten und Amphibien bis zu Vögeln, essentielle Lebensräume. Des Weiteren sichert das Naturschutzgebiet die charakteristischen Talformen und das natürliche Zusammenspiel von Wasser, Boden und Vegetation. Als wertvolles Refugium der Artenvielfalt trägt es maßgeblich zur ökologischen Stabilität und zur Naturerfahrung der Region bei.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-225 |
| Fläche | 58,42ha |
| Gründungsjahr | 2016 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9932dbb2-7b19-44f3-a2cb-b8d22a472045 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich aufzusuchen, zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.