Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Obere Dombachtal“ erstreckt sich entlang des oberen Anschnittes des naturnahen Dombaches, der vergleichsweise ungestört und unbeeinflusst von zivilisatorischen Faktoren durch eine Wald-Wiesen-Landschaft fließt. Begleitet wird der Dombach von typischen Auenbäumen, wie der Erle und Strauchweide. Zudem finden sich in kleineren Bereichen wertvolle Überreste eines natürlichen Auwaldes, der während der mittelalterlichen Rodungsperiode verschont blieb. Der überwiegende Teil des Bachtales, wo Rodung stattfand, wird von einem Mosaik aus unterschiedlich stark vernässten Wiesen mit besonders schützenswerten, artenreichen Pflanzengesellschaften umgeben. Hier gedeihen Sumpfdotterblumen- und Nasswiesen mit seltenen Pflanzenarten. Die artenreichen Wiesen bieten aber auch zahlreichen selten Schmetterlingen und Heuschrecken einen wertvollen Lebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis |
| Fläche | 18,68ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 30143b81-759d-42e0-aa44-fdac2e6ea6a8 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei in der Zeit vom 16. Juli bis 28. Februar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Oberes Dombachtal § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
7. Februar 1995