Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das NSG "Obere Dummeniederung" umfasst die obere Dumme, ihre Zuflüsse und die Niederung zwischen Harpe und dem NSG "Gain". Es ist besonders geprägt durch die naturnahen, auf weiten Strecken nicht ausgebauten Gewässerläufe der Dumme und des Schnegaer Mühlenbaches unterhalb von Jiggel. In der Niederung herrschen Niedermoorböden mit natürlicherweise hohen Grundwasserständen vor. Der oberhalb von Belau relativ enge Talraum mit Bach begleitenden naturnahen Laubwäldern weitet sich bei Belau deutlich auf und zieht sich als breite, überwiegend offene Niederung bis zum Gain. Dieser Raum ist gekennzeichnet durch ausgedehntes Feuchtgrünland in enger räumlicher und funktionaler Verzahnung mit verschiedenen naturnahen Lebensräumen des Offen- und Halboffenlandes.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Lüchow-Dannenberg |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/45074.html |
| Fläche | 6,48km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a087dad5-6b3d-4120-9f8e-011025e7380d |
| Name und Abteilung |
Naturpark Wendland.Elbe
Qualitätsmanagement |
| Webseite | https://wendland-elbe.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland) Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
auf Pfaden.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg