Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000173 |
| Fläche | 33,66ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 942f41c2-d078-4b1b-bcd7-c5e5eceb525b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet mit Fahrzeugen jeglicher Art außerhalb von Feldweg Nr. 2781 zu fahren.
Reiten ist verboten.
Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet außerhalb von Feldweg Nr. 2781 zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet mit Fahrzeugen jeglicher Art außerhalb von Feldweg Nr. 2781 zu fahren.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
9. September 1991