Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Ober-Mooser Teich“ liegt im Hohen Vogelsberg und ist eines der bedeutendsten hessischen Naturschutzgebiete für die Vogelwelt. Die Teichfläche, welche über die Hälfte der Gebietsfläche einnimmt, weist eine breite, gut entwickelte und naturnahe Ufervegetation aus abwechslungsreichen Röhricht- und Seggen-Gesellschaften sowie anschließenden Hochstaudenfluren und Feuchtwiesen, auf. In diesem kleinräumigen, stark wasserbeeinflussten Lebensraummosaik gedeihen besondere, teils stark gefährdete Pflanzen, welche sich speziell an diese heute selten gewordenen Feuchtbiotope angepasst haben, so zu Beispiel das Sumpf-Blutauge und die Orchidee Breitblättriges Knabenkraut. Vielfältig sind auch die Insektenlebensgemeinschaften am „Ober-Mooser Teich“. Von besonderem und nationalem Schutzwert ist das Gebiet jedoch für zahlreiche, teils stark in ihrem Bestand bedrohte Vogelarten, welche den Teich als Brut- und Rastgewässer aufsuchen. 43 Vogelarten konnten hier beim Brutgeschäft beobachtet werden. Hinzu kommt eine Vielzahl an Rastvögeln, welche alljährlich auf ihrem Flug in die Sommer- und Winterquartiere am Ober-Mooser Teich Kraft für ihren Weiterflug tanken.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 56,51ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9ab4b536-5938-4fcc-a049-63b834563ccf |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Pilze sammeln ist verboten.
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17. Januar 1995