Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
NSG Wolfweid schützt gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie seltene Biotope wie binsenreiche Feuchtwiesen und Seggensümpfe. Es bewahrt ein wertvolles Wiesental mit extensiv genutztem Feucht- und Magergrünland sowie naturnahe Quellbereiche.
Das Naturschutzgebiet Wolfweid ist ein Zuhause für zahlreiche in Nordrhein-Westfalen gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Es bewahrt einen vielfältigen Biotopkomplex, der für die Region von besonderer Bedeutung ist. Hier finden sich seltene Biotoptypen wie seggen- und binsenreiche Feuchtwiesen, charakteristische Klein- und Großseggensümpfe sowie üppige, brachliegende Hochstaudenfluren. Auch artenreiche Berg-Mähwiesen tragen zur biologischen Vielfalt bei. Ein weiteres Schutzziel ist die Erhaltung naturnaher, nährstoffarmer Stillgewässer, die wichtige Lebensräume bieten. Das Gebiet umfasst ein wertvolles Wiesental mit angrenzenden Talhängen, die überwiegend durch extensiv genutztes Feucht- und Magergrünland geprägt sind. Reste von bachbegleitendem Ufergehölz ergänzen das Landschaftsbild. Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem der Wiederherstellung und Erhaltung von Quellbereichen mit ihrer typischen, gut ausgebildeten Quellvegetation, die essenziell für das gesamte Ökosystem sind.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Euskirchen |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/EU-071 |
| Fläche | 22,47ha |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 799eec82-38fe-4a6e-8936-fa8f6219e9a2 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.