Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Die Naturschutzgebiete Westerweiden und Finkenwerder Süderelbe grenzen direkt aneinander und schützen den naturnahen und schönsten Bereich der Alten Süderelbe, einen ehemaligen Seitenarm der Stromelbe.
Im Naturschutzgebiet Westerweiden finden sich saftige Wiesen und Weiden, die bereits seit 800 Jahren für die Pferde- und Rinderhaltung genutzt werden. Den größten Flächenanteil bildet extensiv bewirtschaftetes, von Gräben durchzogenes Grünland. In diesen weithin offenen Flächen sorgt die Beweidung mit Jungbullen und Pferde dafür, dass in Hamburg gefährdete Pflanzenarten wie Kammgras, Milder Knöterich und Bleicher Ehrenpreis überleben können. An den Gräben im Grünland der Westerweiden gedeiht eine artenreiche Fora: Hier setzen seltene Arten wie Schwanenblume, Spreizender Wasserhahnenfuß und Holunderblättriger Baldrian bunte Farbakzente in der Landschaft.
| Ort | Deutschland - Hamburg - Hamburg |
| Webseite | https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/naturschutzgebiete/nsg-finkenwerder-suederelbe-und-nsg-westerweiden-173240 |
| Fläche | 64,44ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 409133f8-7cf3-4280-b90a-19e67173e6b2 |
| Name und Abteilung |
Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft;
Naturschutz; Management der Hamburger Naturschutzgebiete, Biotopverbund |
| Webseite | https://www.hamburg.de/naturschutz/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
25. April 1989