Radfahren ist verboten.
Das NSG Weissbachtal schützt ein naturnahes Bachtal mit seltenen Borstgras-, Glatthafer- und Feuchtwiesen. Es ist Heimat für Kammmolch, Eisvogel, Schwarzblauen Ameisenbläuling sowie gefährdete Pflanzen- und Tierarten.
Das Naturschutzgebiet Weissbachtal bewahrt eine wertvolle Landschaft mit einem naturnahen Bachlauf, feuchten Grünlandbereichen und angrenzenden Wäldern. Besondere Schutzobjekte sind die landesweit gefährdeten Borstgrasrasen und Glatthafer-Wiesen sowie artenreiche Feucht- und Nasswiesen, Quellfluren, Mädesüß-Hochstaudenfluren und bachbegleitende Erlen- und Weidengehölze. Diese vielfältigen Lebensräume bieten wichtigen Lebensraum für eine reiche Tier- und Pflanzenwelt. Hier leben seltene Arten wie der Kammmolch, der Schwarzblaue Ameisenbläuling und beeindruckende Vögel wie Eisvogel, Raubwürger, Neuntöter, Rotmilan, Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper. Das Gebiet ist ein bedeutender Rückzugsort für viele spezialisierte und gefährdete Arten, die auf diese spezifischen Lebensräume angewiesen sind.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Siegen-Wittgenstein |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/SI-067 |
| Fläche | 78,93ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9de03814-9309-454d-878f-465479e1e332 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Radfahren ist verboten.
Wintersport ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
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Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.