Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines gut ausgebildeten Wacholderbestandes mit den zu entwickelnden Eichen-Birken-Wäldern auf der westlichen Flanke einer Bergkuppe. Neben hochwüchsigen Wacholderbeständen sind verschiedene Stadien einer Heidevegetation als Offenlandbereiche in einer durch Wald geprägten Landschaft von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-002 |
| Fläche | 4,97ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d4c7f84e-ca9c-482b-97b0-710f560e814e |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
|
| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
3. November 2008