Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Schutzausweisung erfolgt für die größere Teilfläche zur Erhaltung und Entwicklung eines gut ausgebildeten Wacholderbestandes auf der westlichen Flanke einer Bergkuppe. Neben hochwüchsigen Wacholderbeständen sind verschiedene Stadien einer Heidevegetation als Offenlandbereiche in einer durch Wald geprägten Landschaft von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. Für die kleinere Teilfläche östlich Wildberg erfolgt die Schutzausweisung zum Erhalt und zur Optimierung einer Wacholderheide mit einzelnen Kratteichen.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-044 |
| Fläche | 6,96ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9c3942fc-9388-4881-aae5-beda23fded86 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
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| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
13. September 2014