Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Unteres Hoppecketal schützt das Hoppecke-Tal mit seinem naturnahen Flusslauf, einzigartigen Grünland- und Auengesellschaften. Es bewahrt die landschaftliche Schönheit und Artenvielfalt im Hochsauerlandkreis und ist ein wichtiger Teil des Natura 2000-Netzwerks.
Das Naturschutzgebiet Unteres Hoppecketal schützt das charakteristische Hoppecke-Talsystem im Hochsauerlandkreis, gelegen zwischen Messinghausen und Beringhausen. Ziel ist die Erhaltung der naturraumtypischen Besonderheiten und der vielfältigen Grünlandgesellschaften dieser Region. Ein wesentlicher Schutzzweck ist der Schutz des naturnahen Flusslaufes der Hoppecke und der spezialisierten Auengesellschaften in seinem direkten Umfeld, die für die lokale Tier- und Pflanzenwelt von großer Bedeutung sind. Zudem sichert das Gebiet die landschaftliche Schönheit und Eigenart des Talverlaufs, der sich von geologisch vergleichbaren, stärker anthropogen beeinflussten Bereichen abhebt. Als Teil des ökologischen Netzes „Natura 2000“, insbesondere des FFH-Gebietes „Gewässersystem Diemel und Hoppecke“ und seit 2023 auch des Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern“, trägt es maßgeblich zum europäischen Naturschutz bei.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-188 |
| Fläche | 59,72ha |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b2fe7df5-ab7c-4f26-8c9e-49aac6977c89 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.