Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Unteres Helletal bewahrt ein bedeutendes Grünlandtal mit Feucht- und Nasswiesen sowie Quellsümpfen. Es umfasst montane Buchenwälder, Erlen-Eschenwälder und Wacholderheiden als Lebensraum für gefährdete Vögel, Insekten und Pflanzen.
Das NSG Unteres Helletal bewahrt ein zusammenhängendes, überregional bedeutendes Grünlandtal. Es umfasst ausgedehnte, artenreiche Feucht- und Nasswiesen, Quellsümpfe, Magerweiden und Mähwiesen. Diese vielfältigen Lebensräume bieten Schutz für zahlreiche landesweit gefährdete Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten und sind Teil des europäischen Natura 2000-Netzwerks. Ebenso schützt das Gebiet weite, naturnahe montane Buchenmischwälder und Erlen-Eschenwälder entlang vieler Quellen und Bäche. Diese Wälder sind ein wichtiger Rückzugsort für seltene Tier- und Pflanzenarten. Ergänzend prägen Schlucht- und Hangmischwälder, Wacholderheiden, artenreiche Bergmähwiesen und Silikatschutthalden die Landschaft. Hier finden unter anderem Rotmilan, Schwarzspecht, Eisvogel, Neuntöter, Braunkehlchen und Wiesenpieper einen geschützten Lebensraum in dieser ruhigen, ursprünglichen Wald- und Wiesenlandschaft.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-092 |
| Fläche | 34,17ha |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 378ec256-8db9-4035-a718-b024a95a9891 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.