NSG Sticklenberg - Schwarze Haupt

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

NSG Sticklenberg - Schwarze Haupt schützt artenreiche Nieder- und Laubwälder auf Kalk, besondere Kuppenlandschaften und seltene Arten. Es bewahrt historisch genutzte Flächen und ist Teil von Natura 2000 und einem Vogelschutzgebiet.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Sticklenberg - Schwarze Haupt bewahrt einzigartige Naturlandschaften nördlich und westlich von Messinghausen. Es schützt artenreiche Lebensgemeinschaften von Nieder- und Laubwäldern, die auf kalkhaltigem Boden wachsen. Auch die vielfältigen Ersatzgesellschaften, die durch historische, extensive Landwirtschaft entstanden sind, gehören zum Schutzbereich und werden durch Maßnahmen wie die Rückführung von Fehlbestockung erhalten. Das Gebiet ist bekannt für seine besondere Eigenart und Schönheit als Kuppenbereich am Rande der „Padberger Schweiz“. Ein weiterer zentraler Schutzzweck ist die Sicherung seltener Tier- und Pflanzenarten, wozu auch die Verbindung zu benachbarten Schutzgebieten beiträgt. Der hier noch vorhandene Niederwald ist zudem von landeskundlichem Interesse, da diese traditionelle Waldnutzungsform selten geworden ist. Ein kleiner Teilbereich ist aufgrund seiner erdgeschichtlichen und wissenschaftlichen Bedeutung besonders wertvoll. Das NSG ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, insbesondere als Teil des FFH-Gebietes „Kalkkuppen bei Brilon“ und seit 2023 auch des Vogelschutzgebietes Diemel- und Hoppecketal.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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