Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
NSG Sonderhorst schützt kalktypische Biotope wie Perlgras-Buchenwälder und Halbtrockenrasen mit seltenen Arten. Die Hüttenbläserschachthöhle ist ein wichtiges Fledermausquartier. Die Steinbruchwand ist ein geowissenschaftliches Objekt.
Das Naturschutzgebiet Sonderhorst in Iserlohn bewahrt eine reiche Vielfalt an kalktypischen Lebensräumen. Dazu gehören wertvolle Perlgras-Buchenwälder, artenreiche Halbtrockenrasen und dichte Schlehengebüsche, die seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten eine Heimat bieten. Ein besonderes Merkmal ist die imposante Steinbruchwand, die von geowissenschaftlicher Bedeutung ist. Im Herzen des Schutzgebietes befindet sich die Hüttenbläserschachthöhle, eine weitgehend naturbelassene Großhöhle und ein bedeutendes FFH-Gebiet. Sie ist ein lebenswichtiger Rückzugsort und ein wichtiges Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten, einschließlich seltener troglobionter Arten. Der Schutz der Höhlen umfasst deren einzigartiges Mikroklima und ihren Wasserhaushalt.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Märkischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/MK-048 |
| Fläche | 25,85ha |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 484deb4f-7f3a-48cb-9be2-b46ebc941fba |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Rauchen ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.