Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Sistiger Heide schützt seltene Feucht- und Trockenheiden, artenreiche Borstgrasrasen und Mähwiesen. Sie ist Lebensraum für Arnika, Borstgras sowie Rotmilan, Schachbrettfalter und sogar die Wildkatze.
Das Naturschutzgebiet Sistiger Heide ist ein bedeutender Teil des europäischen Natura 2000-Netzwerks und ein regionaler Biotopverbund, auch für die Wildkatze. Diese vielfältige Landschaft schützt ein Mosaik wertvoller Lebensräume. Dazu gehören charakteristische Feuchtheiden mit Glockenheide und Trockenheiden, sowie artenreiche Borstgrasrasen, die als prioritärer Lebensraum Pflanzen wie Arnika beherbergen. Weiterhin geschützt sind mesophile Bergmähwiesen und Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen, ebenfalls ein prioritärer Lebensraum. Das Gebiet umfasst auch extensiv genutzte Mähwiesen, Feucht- und Nassgrünland sowie naturnahe Bachabschnitte mit Quellbereichen und Waldbeständen. Dieser einzigartige Komplex bietet einen entscheidenden Rückzugsort für zahlreiche seltene und gefährdete Arten. Darunter sind Vögel wie Feldlerche und Rotmilan, Schmetterlinge wie Schachbrettfalter und Perlgras-Wiesenvögelchen sowie besondere Pflanzen wie Wald-Läusekraut, Gewöhnliches Zittergras, Spitzlappiger Frauenmantel und Kriech-Weide.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Euskirchen |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/EU-007 |
| Fläche | 1,87km² |
| Gründungsjahr | 1979 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 83747c4b-5d2d-44c6-8823-fa694bd049e6 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.