Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Salzbrink bewahrt ein seltenes Binnensalzgebiet mit seiner einzigartigen Solquelle. Es schützt spezialisierte Salzpflanzen, besondere Pflanzengesellschaften sowie seltene Vögel, Fische, Amphibien und Insekten.
Das Naturschutzgebiet Salzbrink ist ein außergewöhnliches Binnensalzgebiet in der Soester Börde, das durch seine einzigartige Solquelle geprägt ist. Hier wird ein naturnaher Lebensraum erhalten und wiederhergestellt, der eine Vielzahl schützenswerter Arten beheimatet. Besonders hervorzuheben sind die hochspezialisierten und vom Aussterben bedrohten salztoleranten Pflanzenarten und ihre spezifischen Pflanzengesellschaften. Dazu gehören die seltenen Pflanzen der Quellen und Gewässer, Salzsumpfgebiete, Großseggenriede, Röhrichte, Hochstaudenfluren und Grünlandbereiche. Das Gebiet ist zudem ein wichtiger Rückzugsort für seltene Vögel, Fische, Amphibien, Libellen und Wasserinsekten. Neben seiner ökologischen Bedeutung ist der Salzbrink auch von wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher und geologischer Relevanz. Seine extreme Seltenheit, besondere Eigenart und natürliche Schönheit sowie seine kulturhistorische Bedeutung machen es zu einem wertvollen Naturerbe.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Soest |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/SO-079 |
| Fläche | 9,80ha |
| Gründungsjahr | 2002 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9f154be1-43bd-4c3a-845c-daa61e7405f8 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.