Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Rüggen in Medebach schützt einen seltenen Niederwald, ein Zeugnis historischer Waldnutzung. Dieser besondere Lebensraum ist wichtig für Kleintiere, Höhlenbrüter und Insekten und Teil des Vogelschutzgebiets Medebacher Bucht.
Das Naturschutzgebiet Rüggen in Medebach, Nordrhein-Westfalen, ist ein wertvoller Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebiets Medebacher Bucht. Es schützt einen bedeutenden, zusammenhängenden Wald, der aus traditioneller Niederwaldwirtschaft entstanden ist. Diese historische Form der Waldbewirtschaftung prägt die besondere Eigenart der Landschaft und ist ein wichtiges Zeugnis vergangener regionaler Nutzung. Der Niederwald bietet einen selten gewordenen Lebensraum für eine Vielzahl von Kleintierarten, darunter Kleinsäuger, Höhlenbrüter und Insekten, dessen ökologischer Wert durch natürliches Alt- und Totholz noch erhöht wird. Die Erhaltung dieses einzigartigen Waldtyps ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu sichern und das kulturelle Erbe der Region zu bewahren. Das Gebiet trägt maßgeblich zur ökologischen Vernetzung und zum Schutz seltener Lebensgemeinschaften bei, die in ertragreicheren Nadelholzbeständen kaum noch zu finden sind.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-366 |
| Fläche | 13,34ha |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 69511802-a4fa-463c-ab99-2ae4c2051a30 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.