Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Das NSG Rothaarkamm und Wiesentaeler bei Erndtebrück schützt die einzigartige Landschaft des Rothaarkamms und seiner ruhigen Wiesentäler. Es bewahrt vielfältige Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Das Naturschutzgebiet Rothaarkamm und Wiesentaeler bei Erndtebrück in Siegen-Wittgenstein dient dem Schutz einer vielfältigen und charakteristischen Naturlandschaft. Es umfasst erhöhte Bereiche des Rothaarkamms sowie ausgedehnte, ruhige Wiesentäler. Diese abwechslungsreiche Topografie schafft ein reiches Mosaik an Lebensräumen, die für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten, angepasst an sowohl Bergregionen als auch feuchte Wiesenmilieus, von entscheidender Bedeutung sind. Hauptzweck des Schutzgebietes ist die Sicherung dieser einzigartigen Ökosysteme, einschließlich charakteristischer Wiesenvegetation und spezifischer Lebensgemeinschaften auf dem Kamm. Es gewährleistet den langfristigen Erhalt des Naturerbes der Region und leistet einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in Nordrhein-Westfalen, indem es das ökologische Gleichgewicht dieser malerischen Gegend bewahrt.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Siegen-Wittgenstein |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/SI-127 |
| Fläche | 2,78km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 998f30ec-6766-40bb-a697-397e8ba6fb5c |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Schneeaktivitäten sind verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Klettern ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.