Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Heinsberg |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HS-018 |
| Fläche | 28,59ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 199d1094-a61f-47f4-b65a-4b9d44b0c4a2 |
| Name und Abteilung |
Kreis Heinsberg
|
| Webseite | https://www.kreis-heinsberg.de/startseite.html |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Kreis Heinsberg, Untere Landschaftsbehörde, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg Landschaftsverband Rheinland, Referat Landschaftsplanung, Köln, Anette Heusch-Altenstein - 17. November 1993