Betreten abseits der Wege ist verboten.
NSG Rinnenberg bewahrt einen wertvollen Grünland-Waldkomplex in den Rumbecker Höhen. Es schützt trockenwarme Wälder, Magerrasen und alte Niederwälder als Heimat seltener Arten, darunter die Elsbeere, und bewahrt ein kulturhistorisches Erbe.
Das Naturschutzgebiet Rinnenberg in den Rumbecker Höhen schützt einen landesweit bedeutsamen Grünland-Waldkomplex. Es dient der Erhaltung und Entwicklung vielfältiger Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Hier finden sich wärmeliebende Eichen- und Hainbuchenwälder, teilweise als historisch genutzte Niederwälder, sowie extensiv genutzte Hanggrünländer und artenreiche Magerrasen. Die vielfältigen Gehölzstrukturen wie Hecken und Obstweiden ergänzen diesen Biotopkomplex. Rinnenberg ist ein wichtiges Refugial- und Trittsteinbiotop für Lebensgemeinschaften trockenwarmer Wälder und Säume, welches auch Teil eines größeren Biotopverbunds ist. Besonders geschützt wird die gefährdete Elsbeere (Sorbus terminalis). Neben seiner ökologischen Bedeutung ist das Gebiet auch aus kulturhistorischen Gründen sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Wald-, Hecken- und Grünland-Komplexes von großer Bedeutung.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Lippe |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/LIP-074 |
| Fläche | 53,04ha |
| Gründungsjahr | 2007 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 39e934de-bee6-4a4e-84a5-b634623b58ad |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.