Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Das NSG Rauhe Horst – Schäferwiesen schützt einen großen Grünlandkomplex. Es ist ein wichtiger Lebensraum für seltene Wat- und Wiesenvögel sowie vielfältige Pflanzenarten. Feuchtgrünland, Kopfweiden und Kleingewässer prägen die Landschaft und fördern die Artenvielfalt.
Das Naturschutzgebiet Rauhe Horst – Schäferwiesen bewahrt einen ausgedehnten, zusammenhängenden Grünlandkomplex. Dieser ist von unterschiedlichen Vernässungsgraden geprägt und bildet einen entscheidenden Lebensraum für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Vogelarten, insbesondere Wat- und Wiesenvögel, die hier wichtige Brut-, Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätten finden. Neben seiner Bedeutung für die Vogelwelt sind die Feuchtgrünlandbereiche, Grabenröhrichte, Ufer- und Feldgehölze, Hochstaudenfluren, Kopfweidenbestände, Kleingewässer und Obstwiesen von besonderem vegetationskundlichem Wert. Sie tragen zu einer reichen floristischen Artenvielfalt bei. Das Gebiet fungiert zudem als wichtiges Trittsteinbiotop im Verbund mit benachbarten Feuchtwiesenschutzgebieten, was den Artenaustausch und die Biotopvernetzung in der Region fördert. Seine Seltenheit, besondere Eigenart und natürliche Schönheit machen es zu einem wertvollen Teil der Landschaft.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Minden-Lübbecke |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/MI-011 |
| Fläche | 1,95km² |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0e286173-5522-4a0b-875a-6a711d83af42 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.