Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Perlenbach-Fuhrtsbachtal schützt ein vielfältiges Talsystem mit Feuchtgebieten, Borstgrasrasen und Moorwäldern. Es ist ein Lebensraum für seltene Arten wie Flussperlmuschel, Biber, Groppe und Schwarzspecht.
Das Naturschutzgebiet Perlenbach-Fuhrtsbachtal-Talsystem umfasst die naturnahen Täler des Perlen- und Fuhrtsbachs bei Monschau. Es zeichnet sich durch seine außergewöhnliche Biotopvielfalt aus, die von Fließgewässern mit Unterwasservegetation über ausgedehnte Niedermoor- und Nassgrünlandbereiche bis hin zu Borstgrasrasen und Berg-Mähwiesen reicht. Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie Moorwälder prägen ebenfalls das Bild. Eine Besonderheit sind Silikatfelsen mit spezifischer Spaltenvegetation. Dieses Schutzgebiet ist von großer Bedeutung für den Erhalt seltener und gefährdeter Arten. Hier leben Tiere wie das Große Mausohr, die Groppe und das Bachneunauge. Vogelarten wie der Schwarzspecht und der Rotmilan finden hier wichtige Rückzugsorte. Zudem ist das Tal ein Zuhause für die Flussperlmuschel, den Biber, die Wasseramsel und verschiedene seltene Schmetterlinge wie den Blauschillernden Feuerfalter sowie Pflanzenarten, darunter die Gelbe Narzisse. Das Talsystem ist ein wertvoller Bestandteil des regionalen Biotopverbunds.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Städteregion Aachen |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/ACK-004 |
| Fläche | 3,39km² |
| Gründungsjahr | 1976 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3f1e6398-1c2a-4fd4-8847-b276855d50e0 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.