Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Orketal bewahrt ein reich strukturiertes Wiesental mit naturnahen Bachläufen, Auenwäldern und artenreichen Glatthafer- sowie Wiesenknopf-Silgenwiesen. Es ist ein wichtiger Rückzugsort für den Eisvogel und weitere gefährdete Vogelarten sowie ein wertvoller Bestandteil des FFH-Gebiets Waldreservat Glindfeld-Orketal.
Das Naturschutzgebiet Orketal schützt ein reich strukturiertes Mittelgebirgs-Wiesental. Hier finden sich naturnahe Bachläufe, schmale Auen-Galeriewälder aus Erlen, Eschen und Weiden sowie artenreiche Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen. Diese vielfältigen Grünland-Lebensräume, zusammen mit den Fließgewässern und ihrer Unterwasservegetation, bilden einen herausragenden Rückzugs- und Vernetzungsbiotop. Das Orketal ist ein wichtiger Lebensraum für den Eisvogel und weitere gefährdete Vogelarten, denen es ein essentielles Nahrungshabitat bietet. Als zentraler Bestandteil des FFH-Gebietes "Waldreservat Glindfeld-Orketal" und des Europäischen Vogelschutzgebietes Medebacher Bucht trägt es maßgeblich zur Erhaltung wertvoller Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse bei.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-173 |
| Fläche | 1,97km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2cb73cb4-8c37-4807-b80a-4c1c5bda3943 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.