Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Oberes Ruhrtal bewahrt ein reiches Grünlandtalsystem nahe Winterberg. Es schützt seltene Tier- und Pflanzenarten, Berg- und Glatthaferwiesen, Borstgrasrasen, trockene Heiden, naturnahe Buchenwälder und Fließgewässer, inklusive Wiesenpieper und Bekassine.
Das Naturschutzgebiet Oberes Ruhrtal nahe Winterberg ist ein wertvolles Grünlandtalsystem, das eine reiche Vielfalt an Lebensräumen und Arten schützt. Es umfasst artenreiche Berg- und Glatthaferwiesen, die durch traditionelle Mahd gepflegt werden, sowie seltene Borstgrasrasen und trockene Heideflächen. Naturnahe Hainsimsen-Buchenwälder und Fließgewässer mit ihrer charakteristischen Unterwasservegetation ergänzen dieses ökologische Mosaik. Das Gebiet ist ein Zuhause für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, darunter der Wiesenpieper und die Bekassine, die hier geeignete Lebensbedingungen finden. Der Schutz dieser Lebensräume trägt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei und sichert die Kohärenz des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Die traditionelle Grünlandnutzung spielt eine wichtige Rolle bei der Bewahrung dieses vielfältigen Landschaftsbildes.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-417 |
| Fläche | 55,23ha |
| Gründungsjahr | 2006 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9eaef386-f6c1-46ef-8b3e-6a76ff4fb0c8 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.