Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das NSG Oberes Buchhellertal schützt eine charakteristische Tallandschaft in Siegen-Wittgenstein. Es bewahrt den Buchheller Bach, seine Uferzonen und vielfältige Lebensräume für zahlreiche Arten, um den natürlichen Charakter der Region zu erhalten.
Das Naturschutzgebiet Oberes Buchhellertal im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen dient dem Schutz eines bedeutenden Abschnitts des Buchhellertals. Die Einrichtung zielt auf die Erhaltung der typischen Tallandschaft ab, einschließlich der natürlichen Dynamik des Buchheller Bachs und seiner angrenzenden Uferökosysteme. Das Gebiet bewahrt ein reiches Mosaik aus unterschiedlichen Lebensräumen, wie Feuchtgebiete, Wiesen und spezifische Waldgesellschaften, die für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten von großer Bedeutung sind. Hauptzweck ist die Sicherung und Entwicklung der ökologischen Funktionen dieser wertvollen Landschaft, um die langfristige Bewahrung ihrer Biodiversität und ihres Naturerbes zu gewährleisten. Es trägt wesentlich zum regionalen Biotopverbund bei und bietet sensiblen Wildtieren sowie wichtigen Pflanzengemeinschaften einen geschützten Raum in dieser malerischen Umgebung.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Siegen-Wittgenstein |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/SI-054 |
| Fläche | 18,43ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 26b4fbf3-69a6-408e-81f3-02a29bc15775 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Wintersport ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.