Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Mittellauf der Bega schützt einen naturnahen Fluss mit Auwäldern und Feuchtgrünland. Es ist ein wichtiger Lebensraum für bedrohte Pflanzen wie Blasen-Segge und Flutender Wasserhahnenfuß sowie Wiesen-, Höhlenbrüter, Amphibien und Schmetterlinge.
Das Naturschutzgebiet Mittellauf der Bega dient der Erhaltung und Entwicklung einer landesweit bedeutsamen, naturnahen Flusslandschaft. Das Gebiet umfasst den Bega-Fluss, seine Auwälder, vielfältige Grünlandbereiche und Bruchwälder, die als entscheidender Lebensraum- und Biotopverbundkorridor dienen. Es bietet seltenen und gefährdeten wildlebenden Pflanzen- und Tierarten im Lipper Bergland einen wichtigen Rückzugsort. Zu den geschützten Lebensräumen gehören naturnahe Fließ- und Stillgewässer, Feucht- und Nassgrünland sowie verschiedene naturnahe Waldtypen. Besonderen Schutz erfahren gefährdete Pflanzenarten wie Blasen-Segge, Dreifurchige Wasserlinse, Flutender Wasserhahnenfuß und Bergulme. Zudem ist das Gebiet ein wertvolles Zuhause für Wiesenvögel, Höhlenbrüter, Schmetterlinge und Amphibien. Die einzigartige Schönheit und der besondere Charakter dieser Naturlandschaft tragen maßgeblich zur regionalen Artenvielfalt bei und bieten wertvolle Erkenntnisse für wissenschaftliche Studien.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Lippe |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/LIP-096 |
| Fläche | 1,12km² |
| Gründungsjahr | 2009 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6a694f4c-98aa-4d66-9aa1-4a3bf2c21271 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Klettern ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
außerhalb der Wege
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.