Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Viersen |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/VIE-012 |
| Fläche | 5,84ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0551e564-8508-4f14-adc5-384fa1557340 |
| Name und Abteilung |
Kreis Viersen
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.kreis-viersen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Rathausmarkt 3
41747 Viersen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Kreis Viersen - 28. März 2024