Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die naturnahe Lippeaue von Werne bis Heil schützt wertvolle Flusslandschaften mit Feuchtwiesen, Auenwäldern und Stillgewässern. Sie ist ein wichtiger Lebensraum für Eisvogel, Flussneunauge und viele Wat- und Wasservögel.
Das Naturschutzgebiet Lippeaue von Werne bis Heil bewahrt eine ausgedehnte, naturnahe Flusslandschaft entlang der Lippe in Nordrhein-Westfalen. Dieser Bereich ist entscheidend für den Schutz und die Entwicklung vielfältiger Biotope wie naturnaher Fließgewässer, eutropher Stillgewässer und Altarme, seltener Quellbereiche, artenreicher Röhrichte und Seggenriede. Besonders geschützt werden wertvolle Lebensräume wie feuchte Hochstaudenfluren, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen sowie Reste von Weich- und Hartholz-Auenwäldern mit Eschen, Weiden und Erlen. Das Gebiet ist ein bedeutendes Biotop für Arten von gemeinschaftlichem Interesse wie das Flussneunauge und den Kammmolch. Die Lippeaue ist zudem ein unverzichtbares Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche Vogelarten. Hier finden der Eisvogel und die Rohrweihe ebenso Schutz wie Uferschwalbe, Nachtigall, Kiebitz und viele weitere Wat- und Wasservögel. Ihre Seltenheit, besondere Eigenart und hervorragende Schönheit machen die Lippe und ihre Aue zu einem wichtigen Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Unna |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/UN-055 |
| Fläche | 4,14km² |
| Gründungsjahr | 2007 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 94377916-2633-469b-9d0a-a71547db8cdf |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.