Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Liers- und Letherter Bach bewahrt naturnahe Bachtäler, Feuchtgebiete und Laubwälder. Es ist ein wichtiger Lebensraum für gefährdete Arten wie Wasseramsel, Rotmilan, Bachforelle, Libellen, Amphibien und die Herbst-Zeitlose.
Das Naturschutzgebiet Liers- und Letherter Bach in Bad Münstereifel bewahrt zwei naturnahe Fließgewässer und ihre angrenzenden vielfältigen Lebensräume. Es ist ein wichtiger Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten, darunter die Wasseramsel, der Rotmilan, der Habicht, die Bachforelle sowie verschiedene Libellen- und Amphibienarten. Eine besondere Pflanzenart ist die seltene Herbst-Zeitlose. Das Gebiet schützt und fördert feuchtegeprägte Hochstaudenfluren, Nass- und Feuchtgrünland sowie artenreiche, bodenständige Laubwälder mit wertvollen Alt- und Totholzanteilen. Ebenso sind hier Röhrichte, Bruch- und Sumpfwälder sowie Stillgewässer von Bedeutung. Die charakteristischen Bachtäler mit ihren Wiesen und Gehölzstrukturen zeichnen sich durch ihre Eigenart und besondere Schönheit aus und bilden eine bedeutsame Biotopverbundfläche.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Euskirchen |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/EU-161 |
| Fläche | 1,02km² |
| Gründungsjahr | 2007 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | cafb4e92-356f-4792-9ae4-46af66effbc6 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.