Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Liemecke und Hangwälder schützt artenreiches Feucht- und Magergrünland, wichtige Waldgesellschaften und steile Hänge im Talsystem der Orke. Es bewahrt ein Biotopmosaik und besondere landschaftliche Schönheit.
Das Naturschutzgebiet Liemecke und Hangwälder um Elkeringhausen ist ein wertvoller Rückzugsort für die Natur in Winterberg. Es schützt einen artenreichen, weitgehend extensiv genutzten Wiesen-Talschluss mit typischem Inventar von Feucht- und Magergrünland sowie den zugehörigen Waldgesellschaften, die ein hohes ökologisches Potenzial aufweisen. Besonders bedeutsam ist der Schutz der Waldflächen, die sich durch ihre Eigenart und Schönheit im Landschaftsbild auszeichnen, insbesondere der steile Abfall von der Harfeld-Hochfläche in die Talschluchten der „Hohen Seite“. Diese Gebiete sind auch aus landeskundlichen Gründen von Interesse. Ein weiteres Anliegen ist die Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf Flächen, die vom Aufgeben bedroht sind. Dies dient der Erhaltung des vielfältigen Biotopmosaiks und der Stärkung des Biotopverbundes im gesamten Talsystem der Orke, um die Artenvielfalt und die ökologische Funktion dieses einzigartigen Naturraums langfristig zu sichern.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-020 |
| Fläche | 38,66ha |
| Gründungsjahr | 1987 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 896cb8aa-4ba5-4fb4-a8f8-eb7eee00b4d7 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.