Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Rhein-Erft-Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/BM-015 |
| Fläche | 3,28km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 47ee30bb-a6c2-4431-9ca5-be43e7b80696 |
| Name und Abteilung |
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat / Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung
61/21 Kreisplanung |
| Webseite | https://www.rhein-erft-kreis.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Klettern ist verboten.
Eisklettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Base-Jumping ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.