Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Kalktriften Willebadessen schützen artenreiche Kalk-Halbtrockenrasen, geprägt durch traditionelle Beweidung. Sie sind Heimat für den seltenen Kreuzenzian-Ameisenbläuling, über 50 Tagfalterarten sowie gefährdete Enzian- und Orchideenarten. Ein wertvolles Naturerbe.
Die Kalktriften Willebadessen sind ein bedeutendes Naturschutzgebiet, das den Erhalt und die Entwicklung wertvoller Kalk-Halbtrockenrasen sichert. Diese artenreichen Lebensräume wurden über Jahrhunderte durch traditionelle Beweidung geformt. Das Gebiet ist ein Hotspot für über 50 Tagfalterarten, darunter der seltene Kreuzenzian-Ameisenbläuling, der eng mit dem Kreuzenzian verbunden ist. Hier finden sich auch gefährdete Enzian- und Orchideenarten. Das Schutzgebiet ist zudem ein wichtiger Lebensraum für Vogelarten wie den Neuntöter und das Rebhuhn. Seine Bedeutung erstreckt sich auf wissenschaftliche, natur- und erdgeschichtliche Aspekte sowie seine biogeographische Einzigartigkeit und herausragende Schönheit. Als Teil des FFH-Gebietes "Kalkmagerrasen bei Willebadessen" (Natura 2000) schützt es Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen, mesophile Staudensäume, Magerweiden, wärmeliebende Gebüsche und extensiv genutzte Kalk-Äcker.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Höxter |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HX-069 |
| Fläche | 1,04km² |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f90c18f2-ebe8-495a-8e36-037e05bcd65e |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.