Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Kalktriften westlich Dahlem bewahrt einzigartige Kalkmagerrasen, artenreiche Glatthaferwiesen und Felsspaltenvegetation. Es ist ein wichtiger Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie Teil des europäischen Natura 2000 Netzwerks.
Das Naturschutzgebiet Kalktriften westlich Dahlem ist ein besonders wertvoller, strukturreicher Grünlandbereich von hoher landschaftsästhetischer Wirkung. Es bewahrt einen facettenreichen Biotopkomplex, der auch kulturhistorisch von Bedeutung ist. Ein Schwerpunkt des Schutzes liegt auf den typisch ausgebildeten, orchideenreichen Kalkmagerrasen. Diese trockenen Graslandschaften sind ein prioritärer FFH-Lebensraum (Code 6210) und zeichnen sich durch ihre charakteristische Vegetation und Fauna aus. Sie bieten ein unverzichtbares Zuhause für zahlreiche nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet umfasst außerdem artenreiche Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (FFH-Code 6510) sowie Kalkfelsen mit spezialisierter Felsspaltenvegetation (FFH-Code 8210). Als Teil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 leistet das NSG einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung dieser Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Es ist zudem von wissenschaftlicher und naturgeschichtlicher Bedeutung.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Euskirchen |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/EU-084 |
| Fläche | 39,29ha |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b188329d-3ef2-4177-b43c-656358bdea6d |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.