Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet bewahrt seltene, orchideenreiche Kalkmagerrasen und vielfältige Lebensräume. Es schützt gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie den Neuntöter und ist von großer Bedeutung für die biologische Vielfalt.
Das NSG Kalkmagerrasen bei Ottbergen und Bruchhausen ist ein wichtiges Schutzgebiet in Nordrhein-Westfalen. Es bewahrt außergewöhnliche Kalkmagerrasen, die für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten unerlässlich sind. Das Gebiet schützt vielfältige Lebensräume, darunter orchideenreiche Kalk-Halbtrockenrasen, wärmeliebende Staudensäume, extensiv genutzte Magerwiesen und -weiden sowie wildkrautreiche Kalk-Äcker. Es ist ein bedeutender Standort für prioritäre Lebensraumtypen wie Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (Festuco-Brometalia), Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen und spezifische Buchenwaldtypen wie Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) und Orchideen-Kalkbuchenwald (Cephalanthero-Fagion). Zudem ist es entscheidend für den Schutz verschiedener Orchideenarten und Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse, wie dem Neuntöter. Von wissenschaftlicher, natur- und erdgeschichtlicher Bedeutung, zeichnet sich das Reservat durch seine Seltenheit, besondere Eigenart und hervorragende Schönheit aus.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Höxter |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HX-075 |
| Fläche | 1,12km² |
| Gründungsjahr | 1988 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8288011e-2e61-4ff1-ae1e-5a2d4867505e |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.