Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Irrgeister in Winterberg bewahrt ein einzigartiges Grünland-Talsystem mit artenreichen Feucht- und Nasswiesen, Quellsümpfen und mageren Weiden. Es ist ein Zuhause für seltene Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten wie Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Wachtelkönig und Neuntöter. Der Name kommt vom Nebel im Tal.
Das Naturschutzgebiet Irrgeister in Winterberg bewahrt ein wertvolles Grünland-Talsystem, das seinen Namen dem oft aufsteigenden Nebel verdankt, der aus den nassen Wiesen aufsteigt. Es schützt ausgedehnte, artenreiche Lebensräume wie feuchte und nasse Grünländer, Quellsümpfe, magere Weiden und Mähwiesen. Spezifische Biotoptypen wie Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, feuchte Hochstaudenfluren und naturnahe Fließgewässer mit Unterwasservegetation prägen die Landschaft. Diese vielfältigen Habitate bieten zahlreichen Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten Schutz, darunter landesweit gefährdete Arten. Geschützt werden unter anderem der Wiesenpieper, das Schwarzkehlchen, der Wachtelkönig, der Neuntöter und die Bekassine. Die Erhaltung dieser besonderen Naturlandschaft und ihrer Artenvielfalt ist ein zentrales Anliegen dieses Gebietes, das zudem Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 ist.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-405 |
| Fläche | 38,56ha |
| Gründungsjahr | 2006 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 91211bae-7f80-4ee4-bf36-079586df88c9 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.