Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das NSG Immerkopf bewahrt Moorwälder, gut erhaltene Hangquellmoore mit bedrohten Pflanzenarten, Quellbereiche, naturnahe Bachläufe, Feuchtgrünland, artenreiche Kalkstandorte und Höhlen, die für Fledermäuse wertvoll sind.
Das Naturschutzgebiet Immerkopf im Oberbergischen Kreis, Nordrhein-Westfalen, ist ein wertvoller Rückzugsort für seltene Lebensräume und Arten. Hier werden ehemals als Niederwald genutzte Moorwälder bewahrt und entwickelt. Eine besondere Bedeutung kommt den teilweise gut erhaltenen Hangquellmooren zu, die Heimat zahlreicher bedrohter Pflanzenarten sind. Das Gebiet umfasst zudem naturnahe Quellbereiche, strukturierte Bachläufe sowie wertvolles Nass- und Feuchtgrünland. Es schützt außerdem artenreiche Kalk-Standorte, die eine spezielle Flora beherbergen, und Höhlensysteme, die als bedeutsame Quartiere für verschiedene Fledermausarten dienen. Das NSG Immerkopf trägt maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt dieser Region bei.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-056 |
| Fläche | 63,34ha |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2e0fe207-1ecd-4b0d-b03f-afa2fe32bdaa |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
|
| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
4. Mai 2013