Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten, das Gebiet, ausgenommen auf dem Wanderweg des Kaltehofer Hinterdeichs, zu betreten.
Das Naturschutzgebiet Holzhafen ist ein Hafenbecken im Süden der Billwerder Bucht mit einer Größe von ca. 80 ha. Es stellt mit seinen ausgedehnten, tidebeeinflussten Wasser- und Wattflächen neben dem Mühlenberger Loch das wichtigste Rastgebiet für Zugvogelarten wie Löffelente, Krickente und Brandgans in Hamburg dar.
Teil des Schutzgebiets ist auch ein tidebeeinflusster Uferbereich, der 2008 durch eine Rückdeichung als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme hergerichtet wurde und den Holzhafen um ca. 20 ha nach Süden erweitert. Diese Fläche weist ein spezialisiertes, an die Dynamik der Gezeiten angepasstes Arteninventar auf. Hier finden sich Pflanzenarten wie Lanzettblättriger Froschlöffel, Spreizblättriges Greiskraut oder der Schierlings-Wasserfenchel, die in Hamburg vom Aussterben bedroht sind. Der Holzhafen hat außerdem eine wichtige Funktion als Nahrungs-, Laich- und Aufwuchsgebiet für Fische.
| Ort | Deutschland - Hamburg - Hamburg |
| Webseite | https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/naturschutzgebiete/nsg-holzhafen-173162 |
| Fläche | 76,12ha |
| Gründungsjahr | 2013 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 702d5134-c009-4df7-9826-00c568de9da4 |
| Name und Abteilung |
Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft;
Naturschutz; Management der Hamburger Naturschutzgebiete, Biotopverbund |
| Webseite | https://www.hamburg.de/naturschutz/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg Deutschland |
Habitat
Fauna
Fauna
Fauna
Flora
Flora
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten, das Gebiet, ausgenommen auf dem Wanderweg des Kaltehofer Hinterdeichs, zu betreten.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Nur innerhalb des bestehenden Fahrrinnenbereichs (schraffiertes Gebiet in Karte), maximale Geschwindigkeit: 8 Knoten
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
19. März 2013