Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Hilgersberg schützt Kalkmagerrasen, Magerwiesen und Trockenrasen mit ihren Gebüschstrukturen. Es ist ein wertvoller Lebensraum für seltene Pflanzen wie Fransen-Enzian und Knäuel-Glockenblume sowie den Neuntöter. Eine wichtige Biotopverbundfläche.
Das Naturschutzgebiet Hilgersberg dient dem Erhalt eines gut ausgeprägten und strukturreichen Biotopkomplexes. Es ist ein wichtiger Lebensraum für viele in Nordrhein-Westfalen gefährdete und seltene Tier- und Pflanzenarten. Hier finden sich ausgedehnte Kalkmagerrasen, Magerwiesen, Weiden und Trocken- sowie Halbtrockenrasen, ergänzt durch wertvolle Gebüschstrukturen. Besonders geschützt werden Populationen seltener Pflanzen wie Hügel-Meier, die Knäuel-Glockenblume, der Fransen-Enzian, das Rauhe Veilchen und die Großblütige Braunelle. Auch der Neuntöter, eine nach der Roten Liste gefährdete Vogelart, findet hier ein wichtiges Rückzugsgebiet. Das Gebiet erfüllt zudem eine bedeutsame Funktion als regionaler Baustein im Biotopverbund und trägt maßgeblich zur Vernetzung wertvoller Naturräume bei.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Euskirchen |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/EU-065 |
| Fläche | 9,23ha |
| Gründungsjahr | 2005 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6db598f3-1883-410b-87ab-d0e624c2f5c9 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.