Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Hetter-Millinger Bruch schützt eine einzigartige Flussmarsch- und Kulturlandschaft. Es ist ein wichtiges Rast- und Nahrungsgebiet für Zugvögel, Wat- und Wiesenvögel sowie Wintergänse. Feuchtgrünland, Altarme und Auenböden sind hier besonders wertvoll.
Das Naturschutzgebiet Hetter-Millinger Bruch bewahrt eine einzigartige, vom Rhein geprägte Flussmarsch- und bäuerliche Kulturlandschaft. Es ist ein lebenswichtiger Lebensraum und dient dem Schutz seltener Lebensgemeinschaften wildlebender Pflanzen und Tiere. Besondere Bedeutung hat es als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für eine Vielzahl von Wat- und Wiesenvögeln sowie als international wichtiger Rast- und Äsungsplatz für überwinternde Wildgänse wie Bläss-, Saat- und Weißwangengänse. Die weitläufigen Feuchtgrünlandflächen, Flutrasen, Nassweiden und Feuchtwiesen sind von herausragendem Wert. Ebenso schützt das Gebiet natürliche eutrophe Seen, Altarme und Fließgewässer mit Unterwasservegetation sowie Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen. Hier finden sich wertvolle Böden wie der Typische Auengley. Geschützt werden unter anderem Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kornweihe, Rohrweihe, Silberreiher, Weißstorch, Zwergsäger, Großer Brachvogel, Kiebitz, Krickente, Löffelente, Uferschnepfe, Feldlerche und der Steinkauz.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Kleve |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/KLE-013 |
| Fläche | 6,58km² |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 854ce99f-7bfc-4589-be4c-74822558a2e9 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.