Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines im Landschaftsraum seltenen Hangquellmoores mit gefährdeten Pflanzenarten und den angrenzenden Waldbereichen als Pufferzone. Zur Zone I des Naturschutzgebietes gehört das Hangquellmoor, bei dem es sich um einen wertvollen Lebensraum und Biotop nach § 62 LG bzw. nach der FFH-Richtlinie der EU handelt. Zur Zone II des Naturschutzgebietes gehört das zusammenhängende Waldgebiet „Kattenbusch“. Es weist ein hohes Entwicklungspotenzial auf und dient als Erweiterungsfläche und Umgebungsschutz für die ökologisch besonders wertvolle Fläche der Zone I.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-098 |
| Fläche | 19,54ha |
| Gründungsjahr | 2013 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 46e4e0f4-7df6-46bd-93f0-f0a78eb43823 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
|
| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
4. Mai 2013