NSG Hangquellmoor Kupferberg

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Beschreibung

Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines im Landschaftsraum seltenen Hangquellmoores mit gefährdeten Pflanzenarten und den angrenzenden Waldbereichen als Pufferzone. Zur Zone I des Naturschutzgebietes gehört das Hangquellmoor, bei dem es sich um einen wertvollen Lebensraum und Biotop nach § 62 LG bzw. nach der FFH-Richtlinie der EU handelt. Zur Zone II des Naturschutzgebietes gehört das zusammenhängende Waldgebiet „Kattenbusch“. Es weist ein hohes Entwicklungspotenzial auf und dient als Erweiterungsfläche und Umgebungsschutz für die ökologisch besonders wertvolle Fläche der Zone I.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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