Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das NSG Haart-Venn schützt einen einzigartigen Heideweiher, ein Übergangsmoor und Heideflächen. Es ist Lebensraum für seltene und gefährdete Arten und wichtig für den Biotopverbund sowie seine Naturgeschichte.
Das NSG Haart-Venn in Nordrhein-Westfalen, im Kreis Borken gelegen, ist ein wichtiges Naturschutzgebiet. Es dient der Erhaltung und Entwicklung eines besonderen Heideweihers, eines charakteristischen Übergangsmoores sowie der vielfältigen Heidevegetation. Diese einzigartigen Lebensräume bieten seltenen und teils stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten unverzichtbare Lebensstätten und fördern deren Populationen. Das Gebiet spielt zudem eine herausragende Rolle im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop. Darüber hinaus besitzt es hohe wissenschaftliche, naturgeschichtliche und erdgeschichtliche Bedeutung. Die Seltenheit, besondere Eigenart und Schönheit des NSG Haart-Venn werden bewahrt, um den Naturhaushalt zu sichern und negative Veränderungen der ökologischen Zusammenhänge abzuwehren.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Borken |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/BOR-021 |
| Fläche | 15,02ha |
| Gründungsjahr | 1951 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e24a21ab-08a2-4a5b-bd2f-d589be093fcb |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.