Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die NSG Günninghauser Mark ist ein stiller Rückzugsort mit alten Buchen- und Schluchtwäldern. Sie beherbergt vielfältige Lebensräume, von Quellen bis zu Wiesen, und schützt seltene Tier- und Pflanzenarten.
Das Naturschutzgebiet Günninghauser Mark ist ein bedeutendes Naturjuwel im Sauerland und Teil des europäischen Natura 2000-Netzwerkes. Es bietet ein reiches Mosaik aus strukturreichen, standörtlich alten Buchen- und Schluchtwaldgesellschaften, ergänzt durch Offenlandbereiche, naturnahe Quellen und Fließgewässer. Diese vielfältigen Lebensräume sind essenziell für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, darunter der Rauhfußkauz und der Schwarzspecht. Das Schutzgebiet bewahrt ein großflächiges, relativ hoch gelegenes, stilles und weitgehend ursprüngliches Laubwaldgebiet, welches wichtige Hainsimsen-Buchenwälder und Schlucht- und Hangmischwälder umfasst. Zudem tragen artenreiche Borstgrasrasen und Berg-Mähwiesen maßgeblich zu seiner besonderen Artenvielfalt bei. Es dient der Sicherung der ökologischen Kohärenz.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-007 |
| Fläche | 2,26km² |
| Gründungsjahr | 1965 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4b8cf1fd-4138-4ee1-86f6-465248136316 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.