Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten die an verschiedenen Stadien der Waldsukzession gebunden sind und durch die alt hergebrachte regionaltypische und einzigartige Nutzung als großflächiger Niederwald entstanden sind (Zone I). Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Laubwaldlebensräumen durch Rückführung der Bestände in eine niederwaldartige Nutzung nach vorheriger Prüfung der Regenerationsfähigkeit (Zone II).
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-027 |
| Fläche | 73,24ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 69f52880-f4db-4df8-8ce5-28938c2e1ed9 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
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| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
8. April 1995