Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfältig strukturierten, offenen Mittelgebirgstales und seiner Seitenarme mit hohen Anteilen an Feuchtbrachen- und weiden sowie Magerweiden zur Optimierung von regional bedeutenden Refugial- und Vernetzungsräumen für konkurrenzschwache Arten des extensiv genutzten Mager- und Feuchtgrünlandes in einem landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaftsraum.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-116 |
| Fläche | 17,62ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c0b92a3d-51f0-4ae9-86dc-59862553b164 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
|
| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
13. September 2014