Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Trockenrasen-Vorkommen, spontanen Gebüschen und Wiederbesiedlungsvegetation auf Steinbruchlebensräumen, von wildlebenden Tierarten, insbesondere von Fledermäusen, Faltern, Spinnen, Amphibien und Reptilien sowie zur Sicherung des devonischen Korallenriffs und des „schwarzen Bergischen Marmors“ im ehemaligen Dolomitsteinbruch.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-011 |
| Fläche | 14,45ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 99a76fee-9743-4f4c-a9a1-deb74fefe5c9 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
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| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
17. Oktober 1998