Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Dinkelaue mit Oldemölls Venneken schützt eine vielfältige Flussauenlandschaft entlang der Dinkel. Sie ist Heimat seltener Wat- und Wiesenvögel wie Brachvogel und Uferschnepfe sowie wichtiger Feucht- und Nassgrünländer mit ihren einzigartigen Pflanzen.
Das Naturschutzgebiet Dinkelaue mit Oldemölls Venneken bewahrt eine artenreiche Flussauenlandschaft, die sich entlang der Dinkel erstreckt. Hier finden sich ausgedehnte Feucht- und Nassgrünländer, offene Wasserflächen sowie naturnahe Bruchwälder und Feuchtwiesen. Dieses Mosaik bietet unersetzliche Lebensräume für seltene und stark gefährdete Wat- und Wiesenvögel, darunter der Große Brachvogel, die Uferschnepfe und der Teichrohrsänger. Das Gebiet dient diesen Vögeln als wichtiges Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier. Zudem schützt es einzigartige Pflanzengesellschaften, Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Sandmagerrasen und Heidetümpel. Es hat eine herausragende Bedeutung als überregionaler Gewässerkorridor im landesweiten Biotopverbund. Der Erhalt der natürlichen Geländemorphologie und bodentypischer Strukturen sichert den natürlichen Wasserhaushalt und trägt zur Bewahrung der naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Werte dieser Landschaft bei.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Borken |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/BOR-005 |
| Fläche | 2,73km² |
| Gründungsjahr | 1956 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9affc99f-efb5-41d2-a896-f95ff7d67b2e |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.