Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Davert ist ein ausgedehntes, feuchtes Waldgebiet im Kreis Coesfeld mit wertvollen Moor-, Birken-, Eichen- und Buchenwäldern. Es schützt vielfältige Lebensräume wie Feuchtgrünland und Bäche für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, darunter seltene Vögel wie Mittel- und Schwarzspecht sowie den Eisvogel.
Das Naturschutzgebiet Davert im Kreis Coesfeld ist eine bedeutende Naturlandschaft, geprägt von einem großen, zusammenhängenden und überwiegend feuchten bis nassen Waldgebiet. Hier finden sich wertvolle Lebensräume wie Moor-, Birkenbruch-, Eichen-Hainbuchen-, Buchen-, Eichen-Birken- und Erlenbruchwälder. Ergänzt wird das Mosaik durch Feuchtgrünland, naturnahe Bachabschnitte und Kleingewässer. Diese Vielfalt schützt eine reiche Artenvielfalt an Insekten, Fischen, Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Besondere Bedeutung hat die Davert als Heimat für Vogelarten wie Mittelspecht, Schwarzspecht, Wespenbussard, Eisvogel, Nachtigall, Neuntöter und Pirol. Das Gebiet dient dem Erhalt natürlicher Prozesse und ist ein wichtiger Bestandteil eines landesweiten Biotopverbunds. Es zeichnet sich durch seine Seltenheit, besondere Eigenart und hervorragende Schönheit aus und bewahrt die natürlichen Lebensgemeinschaften von Arten und Lebensräumen.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Coesfeld |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/COE-023 |
| Fläche | 7,02km² |
| Gründungsjahr | 2000 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1e78eb23-30f9-4c67-b232-9e8a1260c28e |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Segelflieger sind verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.