Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Schutzausweisung erfolgt zum Erhalt und zur Entwicklung eines auch kulturhistorisch bedeutenden Landschaftskomplexes mit krautreichen , quelligen Hangwäldern (Eschen-Ahornwald) sowie eines naturnahen Quellbaches mit typischer Krautschicht und bachbegleitenden Auengehölzen als Refugial- und Vernetzungsbiotop für Arten der Quellwälder in einem forstwirtschaftlich intensiv genutzten Umfeld.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-121 |
| Fläche | 23,03ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ce90ced5-0765-494f-9bf7-072297803a70 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
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| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
13. September 2014